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Herzlich Willkommen auf den Seiten der Mutterschaftsgeldstelle! Wenn Sie
spricht viel dafür, dass Sie bei uns, dem Team der Mutterschaftsgeldstelle, an der richtigen Adresse sind! Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie von uns Mutterschaftsgeld bekommen, erfahren Sie durch unser Merkblatt, das Sie ebenso wie die für die Antragstellung erforderlichen Formulare auf diesen Seiten finden können. Leider können wir Ihnen und Ihrem Arbeitgeber das Ausfüllen der Formulare nicht ersparen. Hierfür bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
Übrigens: Hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst (Arbeitgeberkündigung), können Sie von uns eventuell auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten, sofern wir an Sie auch Mutterschaftsgeld zahlen. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ab dem Zeitpunkt, zu dem er den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Trifft einer dieser Sachverhalte auf Sie zu, teilen Sie uns dies am besten sofort mit, wenn Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Noch ein Hinweis: Wir archivieren die von Ihnen eingereichten Unterlagen (z. B. Geburtsbescheinigungen, Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin) nur noch in elektronischer Form und vernichten die Originale. Sie erhalten die Originale daher nicht zurück! Bei Bedarf senden wir Ihnen aber einen mit unserem Bestätigungsvermerk versehenen Ausdruck aus dem elektronischen Archiv.
Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an! Unsere Hotline (0228/619 1888) ist täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags auch von 13.00 bis 15.00 Uhr geschaltet. Wegen der vielen Anrufe, die uns täglich erreichen, kann es durchaus sein, dass Sie nicht sofort durchkommen. Fragen zum Arbeitsverhältnis (wie z.B. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) oder zum Elterngeld richten Sie allerdings bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. an die zuständige Elterngeldstelle. Wir können dazu keine Auskunft geben. Schriftverkehr senden Sie bitte per Post an: Bundesversicherungsamt oder per E-Mail an mutterschaftsgeldstelle@bva.de (mit Angabe des Aktenzeichens falls vorhanden) Ihre Mutterschaftsgeldstelle Online-Antrag Antragsformular herunterladen Hinweis: Zum speichern der PDF-Datei drücken Sie die rechte Maustaste und wählen "Ziel speichern unter".
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