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Herzlich Willkommen auf den Seiten der Mutterschaftsgeldstelle!

Wenn Sie

  • ein Baby erwarten oder es bereits bekommen haben,
  • nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert sind, oder über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten,
  • zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) hatten oder haben oder während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind
    oder
    Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde,

spricht viel dafür, dass Sie bei uns, dem Team der Mutterschaftsgeldstelle, an der richtigen Adresse sind! Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie von uns Mutterschaftsgeld bekommen, erfahren Sie durch unser Merkblatt, das Sie ebenso wie die für Ihren Antrag erforderlichen Formulare auf diesen Seiten finden können.


Leider können wir Ihnen und Ihrem Arbeitgeber das Ausfüllen des Antragsformulars nicht ersparen. Hierfür bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an:

Sie können den Antrag entweder am Bildschirm bearbeiten und direkt an das Bundesversicherungsamt senden (elektronischer Versand).

Sie können aber auch ein PDF-Formular ausdrucken, es handschriftlich ausfüllen und dieses per Post an uns senden. In diesem Fall müssen Sie den Antrag unterschreiben.

Übrigens: Hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst und waren Sie nicht geringfügig beschäftigt, können Sie von uns eventuell auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren. Trifft einer dieser Sachverhalte auf Sie zu, teilen Sie uns dies am besten sofort mit, wenn Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen.

Ach ja...! Vergessen Sie nicht, das Elterngeld bei den Elterngeldkassen der Länder zu beantragen! Erfragen Sie die zuständige Stelle bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Ihre Mutterschaftsgeldstelle

Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!

Fragen zum Arbeitsverhältnis (wie z.B. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) oder zum Elterngeld richten Sie bitte an Ihren Arbeitgeber bzw. an die zuständige Elterngeldstelle. Wir können dazu keine Auskunft geben.

Unsere Hotline (0228/619 1888) ist täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags auch von 13.00 bis 15.00 Uhr geschaltet.

Wegen der vielen Anrufe, die uns täglich erreichen, kann es durchaus sein, dass Sie nicht sofort durchkommen. Bitte haben Sie dann etwas Geduld und versuchen Sie es wieder.


Schriftverkehr senden Sie bitte an:

Bundesversicherungsamt

- Mutterschaftsgeldstelle -

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

oder

Fax: 0228/619-1877


mutterschaftsgeldstelle@bva.de





Online-Antrag                Antragsformular herunterladen




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